Strom direkt teilen mit Peer-to-Peer

Ab Oktober 2026 wird Strom teilen einfach: Ab sofort kann selbst erzeugter Strom direkt an andere Personen weitergegeben oder verkauft werden.

Was bedeutet Peer-to-Peer (P2P)?

Durch den Peer-to-Peer Stromhandel wird es möglich, selbst erzeugten, erneuerbaren Strom einfach und unbürokratisch mit einer oder mehreren Personen zu teilen. Ob Sie den Strom verkaufen oder kostenlos teilen, legen Sie gemeinsam im Vertrag fest. Anders als bei einer Energiegemeinschaft müssen Sie dafür keinen Verein, keine Genossenschaft oder eine andere Organisation gründen. Voraussetzung für einen P2P-Vertrag ist ein Smart Meter an jedem beteiligten Zählpunkt und eine vertragliche Vereinbarung aller TeilnehmerInnen.

Was ist neu?

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) werden P2P-Verträge rechtlich klar geregelt.

Seit 01.10.2026

Die neuen gesetzlichen Regelungen für die gemeinsame Nutzung von Energie sind in Kraft getreten. Damit können Sie selbst erzeugten Strom auf Basis eines P2P-Vertrags direkt ohne Rechtsform an andere weitergeben.

Mit 05.10.2026

Vorerst können nur Zählpunkte miteinander verbunden werden, die zum selben Netzbetreiber gehören. Die Nutzung über mehrere Netzgebiete hinweg soll voraussichtlich ab April 2027 möglich sein.

Ab 01.01.2027

Ab voraussichtlich 01.01.2027 gelten auch für P2P-Modelle reduzierte Netzentgelte. Bis dahin profitieren weiterhin nur Teilnehmende einer lokalen oder regionalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft von einem reduzierten Netzarbeitspreis.

Was spricht für ein P2P-Modell?

  • Flexible Ausgestaltung:
    Bei P2P-Verträgen sind unterschiedliche Konstellationen möglich. Eine Person kann Strom an eine oder mehrere Personen weitergeben. Auch mehrere Erzeuger:innen und mehrere Verbraucher:innen können miteinander Strom teilen.
  • Keine eigene Rechtsform erforderlich:
    Während bei Energiegemeinschaften (EEG oder BEG) ein Verein, eine Genossenschaft oder eine andere Rechtsform erforderlich ist, handelt es sich bei P2P um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien.
  • Auch Gewinnerzielung erlaubt:
    Anders als bei Energiegemeinschaften ist im Peer-to-Peer-Modell grundsätzlich auch eine Gewinnerzielung möglich.
  • Strompartner frei wählen
Eltern mit Kind sparen mit dem Sozialtarif und stecken Münzen in ein Sparschwein

Wie funktioniert ein Peer-to-Peer-Model?

1. Voraussetzungen prüfen

Alle beteiligten Zählpunkte benötigen einen Smart Meter. Außerdem brauchen die teilnehmenden Personen einen bestehenden Stromliefervertrag und, sofern Strom eingespeist wird, einen Stromabnahmevertrag.

2. Peer-to-Peer-Vertrag abschließen

Im Vertrag wird festgelegt, wer Strom erzeugt und wer ihn bezieht. Auch die beteiligten Zählpunkte, der Preis, die Aufteilung der Strommengen und die Abrechnung werden vereinbart.

3. Registrierung auf einer P2P-Plattform

Die Registrierung erfolgt über ebutilities.at, die gemeinsame Plattform der österreichischen Energiewirtschaft. Für den Energiedatenaustausch ist außerdem eine Anmeldung bei EDA auf eda.at erforderlich.

4. Strom teilen

Richten Sie die Datenfreigabe und die Abrechnungsregeln ein. Die P2P-Vereinbarung ist zusätzlich im Kundenportal des Netzbetreibers zu hinterlegen, damit der Strom korrekt weitergeleitet werden kann.

Häufige Fragen zu Peer-to-Peer-Verträgen

Auch mit einem P2P-Vertrag brauchen Sie weiterhin einen Stromlieferanten. Reicht die zugeteilte P2P-Strommenge nicht aus, versorgt Drei Energie Ihren Zählpunkt mit dem zusätzlich benötigten Strom.

Den Verkauf oder die Weitergabe des selbst erzeugten Stroms vereinbaren die beteiligten Personen direkt miteinander oder über eine/n Organisator:in.

Ja. Ihr Stromliefervertrag bleibt notwendig. Reicht der Strom aus dem P2P-Modell nicht aus, wird der restliche Bedarf über Ihren bestehenden Stromlieferanten abgedeckt.

Ja. Überschüssiger Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage kann über einen P2P-Vertrag einer anderen Verbrauchsanlage zugeordnet und mit deren Verbrauch verrechnet werden. Ob dies im konkreten Fall möglich ist, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Nein. Aktuell gelten für P2P-Nutzer:innen noch keine reduzierten Netztarife. Mit der neuen Netzentgelt-Verordnung der E-Control soll es ab Jänner 2027 weitere Regelungen geben.

Im Vergleich zu Energiegemeinschaften ist bei Peer-to-Peer-Verträgen keine Gründung einer Rechtsform notwendig - eine vertragliche Vereinbarung ist ausreichend.

Zudem ist bei P2P eine Gewinnabsicht erlaubt.

Voraussetzungen für P2P sind ein Smart Meter sowie ein bestehender Stromliefer- und Stromabnahmevertrag bei allen Teilnehmenden. Zudem ist das Modell bis voraussichtlich April 2027 nur für Teilnehmende desselben Netzbetreibers möglich.

Eine Registrierung ist auf ebutilities.at, der gemeinsamen Plattform der Netzbetreiber, möglich. Eine Anmeldung auf eda.at, dem Portal für Energie-Daten-Austausch, ist erforderlich. 

Mittels Smart Meter werden im 15-Minuten-Takt Erzeugung und Verbrauch erfasst. Der erzeugte Strom wird den vereinbarten Verbrauchszählpunkten zugeordnet und gemäß den vereinbarten Konditionen abgerechnet.

Energielieferant:
Auch wenn Sie an einem Peer-to-Peer-Modell teilnehmen, bleiben wir weiterhin Ihr Ansprechpartner rund um Ihre Energieversorgung. Eine gesonderte Meldung Ihres Peer-to-Peer-Vertrages bei uns ist nicht notwendig. Wir kümmern uns weiterhin um: Die Versorgung Ihres Haushalts mit Strom, wenn kein PV-Strom verfügbar ist. Ihren Einspeisevertrag für nicht anderweitig genutzte Überschüsse. Die Lieferung und Abrechnung von Strommengen, die nicht über Peer-to-Peer genutzt werden.

Wichtig: Peer-to-Peer ersetzt Ihren Energielieferanten nicht. Es erweitert lediglich die Möglichkeiten, einen Teil Ihres Stroms direkt mit anderen Personen zu teilen.
 
Peer-to-Peer-Partner:
Ihr/e Peer-to-Peer-PartnerIn ist jene Person, die Strom von Ihnen bezieht oder Ihnen Strom zur Verfügung stellt. Im Peer-to-Peer-Vertrag wird beispielsweise geregelt: Wer Strom liefert und wer Strom bezieht. Ob der Strom verschenkt oder verkauft wird. Zu welchen Bedingungen die Stromzuordnung erfolgt.


Netzbetreiber:
Der Netzbetreiber sorgt für die technische Abwicklung im Hintergrund.
Dazu gehören: Erfassung der erzeugten und verbrauchten Strommengen über den Smart Meter, technische Zuordnung der Energiemengen sowie die Marktkommunikation zwischen den beteiligten Partnern.

Ihr bestehender Einspeisevertrag bleibt grundsätzlich bestehen. Der Strom, den Sie über einen Peer-to-Peer-Vertrag einer anderen Person zuordnen, wird dieser Person zugerechnet. Überschüssiger Strom, der nicht über Peer-to-Peer genutzt wird, kann weiterhin über Ihren bestehenden Einspeisevertrag vermarktet werden.

Das bedeutet für Sie: 

  • Ein Teil Ihres Stroms kann über Peer-to-Peer geteilt oder verkauft werden.
  • Der verbleibende Überschuss wird weiterhin über Ihren Einspeisevertrag vermarktet.

Ja. Das ist sogar der Regelfall. Sie beziehen dabei Strom aus zwei Quellen:

  • Aus dem Peer-to-Peer-Modell, sofern dort Strom verfügbar ist.
  • Von Ihrem bestehenden Stromlieferanten, wenn zusätzliche Energie benötigt wird.

Der Einstieg erfolgt in der Regel in wenigen Schritten:

  • Sie behalten Ihren bestehenden Stromliefervertrag.
  • Gegebenenfalls behalten Sie auch Ihren bestehenden Einspeisevertrag.
  • Sie schließen zusätzlich einen Peer-to-Peer-Vertrag mit den beteiligten Personen ab.
  • Die technische Umsetzung sowie die Meldung an Netzbetreiber und Marktpartner erfolgen im Rahmen dieses Prozesses.

Die Registrierung für Peer-to-Peer-Modelle erfolgt über die Plattform ebUtilities. Laut den aktuellen Informationen können die neuen Bürgerenergiemodelle „Peer-to-Peer“ und „Eigenversorger“ ab dem 5. Oktober 2026 registriert werden.

Zur Registrierung auf der Plattform ebutilities.at.

Sie haben noch Fragen?

In unserem FAQ-Bereich finden Sie alle Antworten zu Rechnungen, Teilzahlungen, Daten & Verträgen, Produkten & Tarifen sowie zu unserem Kundenportal.