Einfach mal fragen.

Selbst beim einfachsten Produkt kann einmal etwas unklar sein. Hier haben wir die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengefasst.

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen.

Das Unternehmen

Wer ist Drei Energie?

Drei Energie ist sauberer Strom und zertifiziert klimaneutrales Gas auf den Punkt gebracht. Alles was Sie für ein gutes Energieleben wirklich brauchen - und nichts, was Sie nicht brauchen. Mit Drei Energie starten Sie in eine saubere Zukunft und zeigen komplizierten und teuren Strom- und Gasrechnungen die rote Karte! Von uns bekommen Sie nur nachhaltigen, erneuerbaren Strom, 100 % aus Österreich. 0 % CO2, 0 % Atomstrom - und zertifiziert klimaneutrales Gas. Entscheiden Sie sich für ein grünes Energieleben und wechseln sie jetzt ganz einfach zu Drei Energie.

Wer steht hinter Drei Energie?

Drei Energie ist eine Kooperation der go green energy GmbH & Co KG und der Hutchison Drei Austria GmbH.

In welchen Bereichen ist Drei Energie tätig?

Drei-Energie ist ein alternativer Energieanbieter, welcher österreichweit einfach und kostengünstig Strom und Gas für Haushaltskunden anbietet. Wo Drei-Energie drauf steht, ist nur Gutes drinnen: heimische Wasser- und Sonnenkraft, mit Umweltzeichen ausgezeichnet, sauber und sicher, frei von CO2 und Atomstrom, ohne Wenn und Aber. Zertifiziert klimaneutrales Gas auf Wunsch mit 10 % Biogas-Anteil Gas. Damit Sie mit einem guten Gefühl ein grünes Energieleben genießen können.

Unsere Produkte - Allgemein

Wie finde ich das richtige Produkt für mich?

Drei-Energie bietet Ihnen genau das richtige Angebot für Ihren nachhaltigen Lebensstil. Einmal Strom, einmal Gas oder die perfekte Kombination aus beidem: moderne saubere Energie, faire Preise, alles stets online für Sie nachvollziehbar. Auf unserer Website finden Sie alle Details zu unseren Produkten und Preisen.

Wer kann Strom und Gas von Drei Energie beziehen?

Alle Privatkunden in ganz Österreich, die grünen Strom und klimaneutrales Gas zum besten Preis wollen.

Wofür steht das Zertifikat "klimaneutrales Produkt"?

Unser zertifiziertes Erdgas wird regelmäßig durch das unabhängige Prüfinstitut Ökotrend überprüft. Drei Energie verwendet ausschließlich vom WWF mitentwickelte und unterstützte Gold-Standard-Zertifikate (Zertifizierungsstelle: The Gold Standard Foundation). Diese erhält Drei Energie, aufgrund von Beteiligungen an Emissionsreduktionsprojekten, wodurch die unvermeidlichen und entstandenen CO2-Ausstöße durch zusätzliche Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden. Somit wird im Gegenzug beispielsweise in der Türkei ein fossiles Kraftwerk durch saubere Wasserkraft ersetzt, wodurch ein Beitrag zum globalen Umweltschutz geleistet wird.

Welche kostenpflichtigen Optionen gibt es bei Drei Energie?

Drei Energie steht für Einfachheit, daher gibt es keine kostenpflichtige Optionen. Für alle Kunden, die der Umwelt zuliebe auf Ihre Papierrechnung verzichten wollen, gibt es sogar einen Online-Bonus i.H.v. 1 € (inkl. USt.) im Monat. Sollten sie dennoch eine "Rechnungskopie auf Papier“ brauchen, haben Sie die Möglichkeit, während des Vertragsabschlusses oder in Ihrem Kunden-Portal unter "Produktdetails" eine Kopie Ihrer Rechnung per Post anzufordern. In diesem Fall verzichten Sie auf den Vorteil des Online-Bonus.

Was ist die Option „Rechnungskopie auf Papier“?

Ihre Rechnung ist immer online im Kundenportal verfügbar. Durch Aktivierung der Option „Rechnungskopie auf Papier“ im Kundenportal erhalten Sie zusätzlich eine Rechnungskopie per Post an die von Ihnen bekanntgegebene Rechnungsadresse zugesandt. Sollten Sie diese Option bereits bei Vertragsabschluss gewählt haben, wird diese Einstellung automatisch übernommen.

Bei Aktivierung der Option „Rechnungskopie auf Papier“ entfällt der Online-Bonus in der Höhe von 1 € pro Monat (inkl. USt.) für den gesamten Verrechnungszeitraum.

Unsere Produkte - Strom

Wie sauber ist der Strom von Drei Energie?

Der Strom von Drei Energie kommt zur Gänze aus erneuerbaren Energien, wird in Österreich produziert und ist garantiert frei von fossilen und nuklearen Energieträgern! Die genaue Zusammensetzung Ihres Stromproduktes finden Sie hier oder auf Ihrer Stromrechnung.

Was ist Drei Strom?

Drei Strom bietet viele Vorteile: 100 % erneuerbare Energie zum attraktivsten Preis mit Preisgarantie und einer gemeinsamen Abrechnung von Energie- und Netzkosten.

Stammt der Strom aus meiner Steckdose tatsächlich zu 100 % aus erneuerbaren Energien?

Wir kaufen für unsere Kunden nur Strom aus 100 % erneuerbarer Energie und lassen diesen ins Stromnetz einspeisen. So garantieren wir Ihnen, dass Ihr Strom ausschließlich aus erneuerbarer Energie besteht. Dies wird Jahr für Jahr durch ein unabhängiges Fachinstitut geprüft und bestätigt.

Wird Atomstrom verwendet?

Nein, wir verwenden nur Ökostrom aus erneuerbarer Energie! 

Unsere Produkte - PV Einspeisung

Wie kann ich bei Drei Energie einen Einspeisetarif für meine Photovoltaikanlage anmelden?

Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage bei Drei Energie ist ganz einfach! Jetzt Drei Energie Stromkunde werden, einen passenden Einspeisetarif auswählen und unser Online-Formular ausfüllen. Unsere Einspeisetarife gelten für Anlagen mit einer Engpassleistung kleiner 50 kWp. Typischerweise betrifft das Einfamilienhäuser mit einer oder mehreren Sonnenenergieanlagen am Dach. Sie sind bereits Drei Energie Kunde und möchten Ihre PV-Anlage nachträglich bei uns anmelden? Dann kontaktieren Sie bitte direkt unser Kundenservice Team.

Welche Dokumente brauche ich für die Anmeldung eines Einspeisetarifes bei Drei Energie?

Für die Vergütung Ihrer eingespeisten Energie benötigen wir folgende Daten und Unterlagen:

  • Den Netzzugangsvertrag Ihres Netzbetreibers für die Einspeise-Anlage (Diesen erhalten Sie nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage von Ihrem Netzbetreiber)
  • Die Zählpunktbezeichnung der Einspeise-Anlage (33-stellig, beginnt mit AT0… und wird von Ihrem Netzbetreiber bekannt gegeben)
  • Die Engpassleistung der Einspeise-Anlage (gebaute Anlagengröße in kWp)

Ich möchte eine Photovoltaikanlage auf meinem Dach in Betrieb nehmen. Was ist zu beachten?

Welche Schritte notwendig sind, um Ihre Photovoltaikanlage auf dem Dach oder im Garten in Betrieb zu nehmen, ist je nach Bundesland, Netzbetreiber und Anlageninstallateur (Elektriker) unterschiedlich.

Grob zusammengefasst, besteht der Ablauf aus folgenden Schritten:

  • Vorab sollten Sie Daten wie Ihren zukünftigen Strombedarf ermitteln, sowie die vorhandene Fläche evaluieren und die optimale Anlagengröße finden, wie auch die Leitungsführung und einen Standort für den Wechselrichter bestimmen.
  • Mit den ermittelten Eckdaten können Sie mehrere Angebote von Elektrounternehmen, die Photovoltaikanlagen errichten einholen und für die Umsetzung den entsprechenden Anlageninstallateur finden.
  • Je nach Bundesland muss für die Sonnenenergieanlage eine Baugenehmigung eingeholt werden. Wenden Sie sich hierfür am besten an die jeweilige Gemeinde oder die Bezirkshauptmannschaft.
  • Der Zählpunkt für die Einspeiseanlage wird beim lokalen Netzbetreiber beantragt.
  • Sobald die Photovoltaikanlage fertiggestellt wurde, übermitteln Sie die Fertigstellungsmeldung an Ihren lokalen Netzbetreiber. Mit dem Netzbetreiber wird dann ein Termin für den Zählertausch auf einen neuen bidirektionalen Zähler vereinbart.
  • Wurde der Zähler für die Überschusseinspeisung vom Netzbetreiber montiert, erhalten Sie von diesem den Netzzugangsvertrag.
  • Mit dem Netzzugangsvertrag sowie dem Zählpunkt und Ihrer Engpassleistung kann die Einspeisung bei Drei Energie beginnen.

Wie hoch sind die aktuellen Einspeisetarife?

Die aktuellen Einspeisetarife lauten:

Abnahmemenge in kWh (pro Jahr) mit Strombezug ohne Strombezug
0 - 1.000 kWh  4,50 ct/kWh 3,00 ct/kWh
1.001 - 5.000 kWh 4,00 ct/kWh 3,00 ct/kWh
ab 5.001 kWh 3,50 ct/kWh 3,00 ct/kWh
Grundpauschale pro Zählpunkt € 0,00 € 2,99/Monat
Anlagengröße max. 50 kW max. 50 kW

(Stand: 27.05.2024)

Kunde werden

Wie kann ich Drei Energie Kunde werden?

Ganz einfach werden Sie Drei Energie Kunde, indem Sie ganz individuelle Ihr Produkt auf www.drei-energie.at auswählen und online einen Energieliefervertrag abschließen.

Was benötige ich, wenn ich Drei Energie Kunde werden will?

Sie brauchen maximal 3 Minuten, sowie: eine gültige E-Mailadresse, Ihre Bankdaten (IBAN) und am besten noch Ihre letzte Jahresenergieabrechnung.

Wie funktioniert der Wechsel zu Drei-Energie?

Nach Eingabe Ihrer Daten im Online Formular und Abschluss des Energieliefervertrages (Menüpunkt Kunde werden), übernehmen wir den gesamten Wechselprozess für Sie. Den aktuellen Wechselstatus können Sie jederzeit in unserem Drei Energie Kunden-Portal nachverfolgen.

Wer übernimmt die Kündigung des derzeitigen Energieliefervertrages?

Die Kündigung Ihres bestehenden Energieliefervertrages erledigen wir für Sie im Zuge des Wechselprozesses automatisch.

Wie und an wen muss ich beim Wechsel meinen Zählerstand bekannt geben?

Um eine datumsgenaue Endabrechnung zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen den Zählerstand im Zeitraum von 5 Tagen um den Wechselstichtag an Ihren Netzbetreiber zu übermitteln. Bei Nichtbekanntgabe wird der Zählerstand womöglich von Ihrem Netzbetreiber geschätzt. Wenn Sie ein digitales Messgerät (Smart-Meter) besitzen, ist die Meldung nicht erforderlich.

Ist es möglich, dass die Kosten meines Netzbetreibers nach dem Wechsel zu Drei Energie erhöht wurden?

Ihr Netzbetreiber errechnet für Sie nach Ihrem Wechsel bzw. Ihrer Anmeldung einen Teilzahlungsbetrag, der die Kosten für die Netznutzung, die Messleistung sowie für die Steuern und Abgaben abdeckt.

Auf die Verrechnung des Netzbetreibers hat Drei Energie keinen Einfluss. Da es nach Ihrem Wechsel bzw. Anmeldung zu Neueinstufungen Ihres Verbrauches seitens des Netzbetreibers kommt, können etwaige Mehrkosten entstehen, welche spätestens bei der nächsten Jahresabrechnung auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauches ausgeglichen werden. Bei Bedarf können Sie Ihre Netz-Teilzahlungsbeträge jedoch direkt von Ihrem Netzbetreiber anpassen lassen.

Wie lange bin ich vertraglich gebunden bzw. wie sind die Kündigungsmodalitäten?

Als Kunde von Drei Energie ist Ihr Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können Ihren Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist beenden. Eine Übersicht Ihrer Vertragsdaten, samt Bindung und Kündigungsfristen, finden Sie im Kunden-Portal im Menüpunkt: "Produktdetails".

Wozu dient die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und was bedeutet das für mich als Kunde?

Eine sorgsame und verantwortungsbewusste Handhabung unserer Kundendaten ist uns im Sinne der DSGVO wichtig. Alle Details dazu finden Sie in unserer ausführlichen Information zu Datenverarbeitung gemäß DSGVO.

Das Kunden-Portal - Allgemein

Welche Funktionen umfasst das Kunden-Portal von Drei Energie?

Unser online Kunden-Portal stellt ein umfassendes Tool zur Begleitung Ihres Energielebens bei Drei Energie dar.

Folgende grundsätzliche Funktionen bieten wir Ihnen:

  • Informationsbereitstellung während des Lieferantenwechsels/Neuanmeldung
  • Darstellung Ihrer Kundendaten mit umfassenden Möglichkeiten Änderungen und Anpassungen selbst vorzunehmen
  • Archivierung Ihrer Rechnungen und Dokumente
  • Direkte Kontaktaufnahme mit unserem Unternehmen mittels Webnachrichten

Wo kann ich mein Passwort ändern?

Ihr Passwort können Sie jederzeit im Menüpunkt "Einstellungen" ändern. Geben Sie dafür Ihr derzeit bestehendes Passwort bzw. Ihr neues Passwort ein. Um die korrekte Eingabe Ihres neuen Passwortes für Sie zu prüfen, bitten wir Sie das neue Kennwort zweimal einzugeben.

Warum ist es wichtig, dass immer meine aktuelle E-Mailadresse im Kunden-Portal eingetragen ist?

Ihre E-Mailadresse ist Ihr Benutzername für den Einstieg in Ihr Drei Energie Kunden-Portal. Der größte Teil der Kommunikation mit Ihnen wird über Ihre E-Mailadresse abgewickelt, deshalb ist es wichtig, dass diese von Ihnen immer aktuell gehalten wird. So kann gewährleistet werden, dass Sie unsere E-Mails (z.B. Benachrichtigung über neue Nachricht; Information über aktuelle Rechnung; ...) auch erreichen.

Wie viele Energieanlagen kann ich unter einem Benutzernamen anmelden?

Sie können zu einem Benutzernamen so viele Strom- und Gasanlagen anmelden, wie Sie möchten. Gehen Sie einfach auf www.drei-energie.at und geben Ihre E-Mailadresse und Ihr Passwort ein.

Bitte beachten Sie jedoch, dass pro Benutzername nur ein Vertragspartner genannt werden kann. Alle Verträge lauten daher auch auf diese Person. Sollten Sie zwar administrativ der Verwalter mehrerer Energieanlagen sein, die Vertragspartner jedoch unterschiedlich lauten, so müssen Sie unterschiedliche Benutzernamen verwenden.

Ist es möglich den Benutzernamen zu ändern?

Ja, Sie können Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort im Kunden-Portal unter dem Menüpunkt "Einstellungen" ändern.

Wo finde ich meine Kundennummer?

Ihre Kundennummer wird Ihnen immer im mittleren Bereich am oberen Rand des Kunden-Portals angezeigt. Unabhängig der Anzahl der angemeldeten Energieanlagen haben Sie pro Benutzernamen immer nur eine Kundennummer.

An wen kann ich mich bei Problemen mit der Handhabung innerhalb des Portals wenden?

Bei Fragen oder Hilfestellungen senden Sie uns bitte eine Nachricht über die "Message-Box" im Online-Kundenportal. Gerne können Sie uns auch telefonisch unter 0660 30 30 75 erreichen.

Was finde ich im Kunden-Portal im Menüpunkt "Start"?

Unter dem Menüpunkt "Start" erhalten Sie wichtige aktuelle Informationen: Während des Wechsels/der Anmeldung Ihrer Energieanlage sehen Sie den jeweils aktuellen Status und werden gegebenenfalls aufgefordert, weitere Daten zu Ihrer Energieanlage einzugeben. Nach dem Wechselprozess werden im Menüpunkt "Start" allgemeine Informationen über die Drei Energie oder Informationen zu Ihrem Kundenkonto angezeigt.

Was finde ich im Menüpunkt "Produktdetails"?

Der Menüpunkt "Produktdetails" bietet Informationen über alle Merkmale der von Ihnen gewählten Energieprodukte, wie z.B. Energiepreis, Zählpunktbezeichnung oder wichtige Vertragsdaten. Im Menüpunkt "Produktdetails" haben Sie auch die Möglichkeit, für Ihre Zählpunkte eine eigene Bezeichnung zu vergeben, sowie die Option "Rechnungskopie auf Papier" zu aktivieren bzw. zu deaktivieren.

Was finde ich im Menüpunkt "Zahlungsübersicht"?

Im Menüpunkt "Zahlungsübersicht" sehen Sie Ihr Kundenkonto bei Drei Energie: eine aktuelle Auflistung aller Rechnungen bzw. Teilzahlungen und Ihrer Einzahlungen, gegliedert je Energieanlage.

Was finde ich im Menüpunkt "Rechnungen"?

Innerhalb des Menüpunktes "Rechnungen" werden alle Jahres- (bzw. gegebenenfalls Zwischen-) Abrechnungen elektronisch archiviert.

Was finde ich im Menüpunkt "Teilzahlungen"?

Im Menüpunkt "Teilzahlungen" werden Ihnen die Teilzahlungen je Energieanlage dargestellt. Hier können Sie die Höhe Ihrer monatlichen Teilzahlung anpassen, wenn Ihnen unsere Schätzung zu hoch oder zu niedrig erscheinen sollte.

Was finde ich im Menüpunkt "Message-Box"?

Innerhalb des Menüpunktes "Message-Box" können Sie mit uns Kontakt aufnehmen indem Sie uns neue Nachrichten übermitteln. Auch unsere Benachrichtigungen an Sie werden hier dargestellt. Die "Message-Box" funktioniert wie ein Online-Chat und ist die beste Möglichkeit, besonders schnell Nachrichten mit Drei Energie auszutauschen.

Was finde ich im Menüpunkt "Kundendaten"?

Der Menüpunkt Kundendaten beinhaltet alle persönlichen Daten, die für alle Strom- und Gasanlagen gelten, die Ihrem Benutzernamen zugeordnet sind. Sie können in diesem Bereich folgende Daten aktualisieren: Telefonnummer, Versandadresse und Bankverbindungen. Ihre E-Mailadresse (= Benutzername) können Sie im Menüpunkt "Einstellungen" ändern.

Was finde ich im Menüpunkt "Einstellungen"?

Im Menüpunkt Einstellungen werden Ihre persönlichen Einstellungen angezeigt und können auch von Ihnen geändert werden:

  • Benutzername
  • Passwort
  • Einstellungen für E-Mailbenachrichtigungen

Wo kann ich meine angegebene E-Mailadresse ändern?

Die E-Mailadresse (= Benutzername) kann unter dem Menüpunkt "Einstellungen" geändert werden. 
Die Telefonnummer können Sie im Menüpunkt "Kundendaten" aktualisieren.

Wo kann ich meine Kontaktdaten (E-Mailadresse und Telefonnummer) ändern?

Ihre aktuell angegebene E-Maiadresse können Sie im Menüpunkt "Einstellungen" überprüfen und gegebenenfalls ändern. Zur Änderung klicken Sie einfach in das entsprechende Feld, nehmen Sie die Korrektur vor und bestätigen Sie mit dem Button "Speichern". Nach Änderung der E-Mailadresse erhalten Sie von uns ein Mail mit einem Bestätigungslink. Dieser dient dazu, dass die angegebene Kontaktinformation auf Richtigkeit überprüft wird. Bitte bestätigen Sie den darin enthaltenen Link, erst dann wird die neue E-Mailadresse in unseren Systemen verspeichert.

Mein Vertrag wird von einer anderen Person übernommen. Was soll ich tun?

Wenn sich der Vertragspartner ändert (z.B. Mieterwechsel, Todesfall), ist der Abschluss eines neuen Energieliefervertrages notwendig: unter www.drei-energie.at kann der neue Vertragspartner sein Energieprodukt auswählen und seinen Vertrag abschließen. Der bestehende Energieliefervertrag sollte abgemeldet werden: nehmen Sie bitte Kontakt mit uns über die "Message-Box" im Kunden-Portal auf oder unter der Telefonnummer 0660 30 30 75.

Ich möchte den Namen des Vertragspartners ändern. Wie kann ich das tun?

Bitte senden Sie uns eine Nachricht über die "Message-Box" mit dem Grund der Änderung (Tippfehler, Heirat, Scheidung, usw.), bzw. legen Sie uns die entsprechenden Urkunden bei. Wir erledigen die Änderung gerne für Sie.

Mein Nachname hat sich aufgrund einer Heirat, Scheidung oder einem anderen Grund geändert. Was muss ich tun?

Bitte senden Sie uns eine Nachricht über die "Message-Box" mit dem Grund der Änderung (Heirat, Scheidung, usw.), bzw. legen Sie uns die entsprechenden Urkunden bei. Wir erledigen die Änderung gerne für Sie.

Wie kann ich meine Adresse ändern?

Die Kundenadresse, welche Sie im Menüpunkt "Kundendaten" finden, ist jene Adresse an der der Vertragspartner seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat. Sofern keine abweichende Versandadresse für eine bestellte Rechnungskopie vorliegt, ist die Vertragspartner-Adresse auch die Versandadresse. Im Normalfall deckt sich diese Adresse mit der Lieferadresse der Energielieferung. Vor allem aber wenn Sie mehr als eine Energieanlage bei uns angemeldet haben (z.B. zusätzlich Ihr Ferienhaus), kann es hier zur Abweichung kommen.

Was soll ich tun wenn ich umziehe?

Ihre Abmeldung können Sie uns ganz einfach im Kundenportal mit einer Webnachricht oder per E-Mail zusenden. Hierzu bitte um Bekanntgabe des voraussichtlichen Abmeldedatums und Ihrer neuen Rechnungsadresse. Falls Sie eine e-Rechnung von uns erhalten, können Sie diese natürlich weiterhin elektronisch im Kundenportal abrufen. 
Zusätzlich empfehlen wir die Abmeldung inklusive Zählerstand auch Ihrem Netzbetreiber bekannt zu geben, um eine datumsgenaue Endabrechnung zu ermöglichen. Beachten Sie, Grundlage für die Endabrechnung ist immer das vom Netzbetreiber gemeldete Datum der Abmeldung und der dafür übermittelter Verbrauchswert.

Gerne versorgen wir Sie auch an Ihrem neuen Wohnort. Für die Anmeldung Ihrer neuen Adresse einfach über www.drei-energie.at mit Ihrer registierten E-Mailadresse und Ihrem Passwort einloggen und bequem die neue Wohnadresse anmelden.

Kann ich mit einer zusätzlichen Anlage zu Drei Energie wechseln oder eine weitere Anlage neu anmelden?

Gerne können Sie zu Ihrer bestehenden Anmeldung bei Drei Energie eine weitere Anlage hinzufügen. Dazu gehen Sie auf www.drei-energie.at/kunde-werden, wählen Ihr gewünschtes Produkt und melden sich mit Ihrer registrierten E-mailadressse an. Somit wird nach erfolgter Anmeldung die gewünschte Anlage Ihrer bereits bestehenden Kundennummer zugeordnet und alle Informationen diesbezüglich sind wie gewohnt in Ihrem Kunden-Portal abrufbar.

Was ist die Versandadresse für die Rechnungskopie?

Diese Versandadresse für die Rechnungskopie ist für Sie nur relevant, wenn Sie unsere Option "Rechnungskopie auf Papier" aktiviert haben. Die Übermittlung der Rechnungskopie erfolgt dann an die hier bekanntgegebene Adresse.

Sollte die Versandadresse nicht mit Ihrer Kundenadresse übereinstimmen, können Sie im Menüpunkt "Kundendaten" eine andere Anschrift eingeben. Dafür bitte die Checkbox "Der Rechnungsempfänger ist Vertragspartner" deaktivieren und Ihre Angaben entsprechend eintragen und mit "Speichern" bestätigen.

Ihre Daten zur Energieanlage

Wo sehe ich den Status meiner Energielieferung?

Unter dem Menüpunkt "Produktdetails" (Punkt "Status") finden Sie die Information, ob sich die Anlage noch im Wechselprozess befindet, in Belieferung ist oder zur Kündigung vorgemerkt ist.

Wo im Kunden-Portal kann ich den Lieferbeginn abfragen?

Der aktuelle Stand des Anmelde-/Wechselprozesses (inkl. vorgesehener Lieferbeginn) wird unter dem Menüpunkt "Start" angezeigt. Diese Information wird erst nach Bestätigung der Anmeldung (bzw. des Wechsels) durch Ihren Netzbetreiber aktualisiert.

Wo sehe ich, wie lange die Energieanlage noch gebunden ist?

Prinzipiell gibt es bei Drei Energie keine Bindefrist. Unter dem Menüpunkt "Produktdetails" finden Sie je Produkt die spezifische Information zur Bindefrist.

Wo finde ich die Zählpunktsbezeichnung meiner Energieanlage?

Unter dem Menüpunkt "Produktdetails" finden Sie je Energieprodukt die zugehörige Zählpunktsbezeichnung.

Wie kann ich meine verschiedenen Produkte/Anlagen/Zählpunkte im Kunden-Portal anzeigen?

Sie können im oberen Bereich, unter Ihrer Kundennummer, im Feld "Produkt" die verschiedenen Produkte (Zählpunkte) auswählen. Unter "Produktdetails" können für die verschiedenen Produkte eigene Bezeichnungen (z.B.: Wärmepumpe, Boiler) vergeben werden.

Wo sehe ich, welche Optionen bei meinen Energieanlagen aktiviert sind?

Diese Information finden Sie unter dem Menüpunkt "Produktdetails".

Wie werden meine Teilzahlungsbeträge für Netz- und Energiebezug berechnet?

Wenn Sie zu Drei Energie wechseln, werden die Teilzahlungsbeträge für den Energiebezug aufgrund Ihres Vorjahresverbrauches berechnet. Bei einer Neuanmeldung werden die Teilzahlungsbeträge aufgrund des Verbrauches Ihres Vormieters/Vorbesitzers berechnet.
Der zu erwartende Verbrauch wird uns dabei von Ihrem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt und kann von Ihrem tatsächlichen Verbrauch abweichen.

Der Teilzahlungsbetrag für Ihr Drei Energie Produkt kann von Ihnen selbst im Kunden-Portal geändert werden. Im Zuge der Jahresabrechnung werden die einbezahlten Teilzahlungsbeträge Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch gegenübergestellt und so die tatsächlichen Kosten, bzw. die neuen Teilzahlungsbeträge ermittelt. 

Der Netzbetreiber errechnet für Sie nach Ihrem Wechsel einen Teilzahlungsbetrag, der die Kosten für die Netznutzung, die Messleistung sowie für die Steuern und Abgaben abdeckt.

Rechnung - Allgemein

Wann und wie oft bekomme ich Abrechnungen von Drei Energie?

Sie bekommen einmal jährlich Ihre Jahresabrechnung. Der Zeitpunkt der Ablesung durch Ihren lokalen Netzbetreiber ändert sich durch den Wechsel zu Drei Energie nicht. Ihre Rechnung werden wir umgehend nach Erhalt Ihrer Verbrauchswerte erstellen und Ihnen im Online-Kundenportal zur Verfügung stellen. Je nach gewählter Option für den Rechnungsversand erhalten Sie ein E-Mail oder Ihre Papierrechnung per Post.

Werden für die Teilzahlungsbeträge Rechnungen erstellt?

Nein.
Für Teilzahlungsbeträge werden keine Rechnungen erstellt. Die Höhe der bis jetzt geleisteten Teilzahlungsbeträge können Sie auf Ihrer Jahresabrechnung oder im Online-Kundenportal im Menüpunkt "Zahlungsübersicht" sehen. Ihre nächsten Teilzahlungsbeträge können Sie im Menüpunkt "Teilzahlungsbeträge" anpassen.

Warum bekomme ich für eine Versorgungsadresse mehrere Rechnungen?

Um eine möglichst kostengünstige und effiziente Abrechnung zu ermöglichen rechnen wir jeden Zählpunkt getrennt ab.
Sollten Sie eine Stromanlage mit mehr als einem Zählpunkt (z.B. Normal- und Heizstrom) oder Strom und Gas an einem Standort besitzen, bekommen Sie für jeden Zählpunkt eine getrennte Rechnung. Dies liegt vor allem auch daran, dass wir von einigen Netzbetreibern die Daten getrennt bzw. zu unterschiedlichen Zeitpunkten übermittelt bekommen.

Werde ich benachrichtigt, wenn eine neue Rechnung zu meinem Usernamen vorliegt?

Ja!
Sobald eine neue Rechnung erstellt wurde, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

Wo finde ich meine Rechnung im Portal?

Unter dem Menüpunkt „Rechnungen“ können Sie Ihre Rechnungen einfach abrufen.

Werden alle meine Rechnungen archiviert?

Ja,
alle Ihre Rechnungen werden archiviert. Die Rechnungen können unter dem Menüpunkt „Rechnungen“ abgerufen werden.

Wie funktioniert die Suchfunktion im Bereich "Rechnungen"?

Die Suchfunktion erlaubt Ihnen derzeit nur die Rechnungsnummer zu durchsuchen. Eine Volltextsuche ist gerade in Erarbeitung.

Warum bekomme ich keine postalischen Rechnungen mehr?

Die elektronische Rechnung ist ein wesentliches Merkmal der Drei Energie Produkte. Für alle Kunden, die der Umwelt zuliebe auf Ihre Papierrechnung verzichten, vergeben wir sogar einen Online-Bonus i.H.v. 1 € (inkl. USt) im Monat.
Die elektronische Rechnung können Sie jederzeit online abrufen und ausdrucken.

Ich möchte meine Rechnung auch auf postalischem Wege erhalten. Was muss ich tun?

Für alle Kunden, die eine "Rechnungskopie auf Papier“ brauchen, gibt es die Möglichkeit, im Kundenportal unter "Produktdetails" eine Kopie der Rechnung per Post anzufordern. In diesem Fall wird auf den Vorteil des Online-Bonus verzichtet.

Ich habe die Zusatzoption "Rechnungskopie auf Papier" aktiviert und möchte meine Versandadresse ändern. Wo kann ich das tun?

Im Online-Kundenportal im Menüpunkt "Kundendaten" finden Sie die Möglichkeit die Versandadresse Ihrer Rechnungskopie zu ändern. Die Versandadresse wird von uns nur bei der Versendung der Rechnung herangezogen.

Rechnung - Rechnungspositionen

Was wird mir von Drei Energie in Rechnung gestellt?

Bei unseren Produkten Drei Strom und Drei Gas verrechnen wir Ihnen die Kosten für die Energielieferung gemeinsam mit den Kosten für die Netznutzung bzw. Steuern und Abgaben.

Wie setzen sich meine Energiekosten zusammen?

Die Energiekosten umfassen eine Grundpauschale, einen Energiepreis pro kWh und gegebenenfalls von uns gewährte Preisnachlässe (Bonus). In manchen Teilen Österreichs kommt es auch zur Verrechnung einer von der jeweiligen Gemeinde beschlossenen Gebrauchsabgabe.

Was ist die Grundpauschale?

Die Grundpauschale ist ein fixer Betrag, der in Euro pro Monat ausgewiesen wird. Für alle Kunden, die der Umwelt zuliebe auf Ihre Papierrechnung verzichten, vergeben wir einen Online-Bonus i.H.v. 1 € (inkl. USt) im Monat.

Was ist der Energiepreis?

Der Energiepreis wird in ct/kWh ausgewiesen und ist eine verbrauchsabhängige Rechnungskomponente.

Warum bekomme ich den Bonus "Online-Rechnung"?

Den Bonus "Online-Rechnung" vergeben wir an alle Kunden, die der Umwelt zuliebe auf Ihre Papierrechnung verzichten, um uns bei Ihnen für diese Entscheidung zu bedanken. Die elektronische Rechnungszusendung schützt die Umwelt und vermindert Papiermüll. Das gehört in unseren Augen mit einem Bonus belohnt!

Warum bekomme ich keinen Bonus "Online-Rechnung"?

Wenn Sie sich für die Zusatzoption "Rechnungskopie auf Papier" entschieden haben, entfällt der Bonus "Online-Rechnung". Deaktivieren Sie die Zusatzoption in Ihrem Kunden-Portal, steigen Sie auf elektronische Rechnung um und Ihnen wird auf der nächsten Rechnung der Bonus "Online-Rechnung" gutgeschrieben.

Was ist die Gebrauchsabgabe und wann wird diese verrechnet?

Die Gebrauchsabgabe kann von der Gemeinde für die Benutzung von öffentlichem Grund zum Transport von Strom, Erdgas und Fernwärme vorgeschrieben werden. Diese wird in Wien, Salzburg und in einigen Gemeinden Tirols und der Steiermark getrennt von den Systemnutzungstarifen an die Kunden weiterverrechnet.
Wenn Ihre Gemeinde diese Abgabe vorschreibt, wird der Betrag von uns eingehoben und an Ihre Gemeinde überwiesen.

Sind Energiekosten umsatzsteuerpflichtig?

Ja.
Falls nicht anders ausgewiesen, sind sämtliche Preisbestandteile umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer beträgt 20 Prozent.

Wie berrechnet sich eine eventuelle Nachzahlung oder Gutschrift auf meiner Jahresabrechnung?

Bei Ihrer Jahresabrechnung werden die tatsächlichen Kosten für die von Ihnen verbrauchte Energie mit den von Ihnen bereits bezahlten Teilzahlungen des Verrechnungszeitraumes gegenüber gestellt. Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind, kommt es zu einer Nachzahlung, ansonsten zu einer Gutschrift auf Ihrer Jahresabrechnung.

Ich habe eine Gutschrift auf meiner Jahresabrechnung. Bekomme ich das Geld ausbezahlt?

Ja!
Das Geld wird Ihnen unmittelbar nach der Rechnungserstellung auf Ihr Bankkonto ausbezahlt. Beachten Sie bitte, dass eventuell die Gutschrift um die Höhe eines Teilzahlungsbetrages vermindert wird (z.B. wenn die Teilzahlung zum gleichen Zeitpunkt zur Verrechnung kommt).

Woher weiß Drei Energie wie viel Energie ich verbrauche?

Der Energieverbrauch wird von Ihrem Netzbetreiber - durch Ablesung oder Schätzung - ermittelt und an uns gemeldet. Der Verbrauch wird von uns unverändert übernommen und für die Verrechnung herangezogen.

Der verrechnete Energieverbrauch ist meiner Meinung nach nicht korrekt. Was kann ich tun?

Der Energieverbrauch wird von Ihrem Netzbetreiber - durch Ablesung oder Schätzung - ermittelt und an uns gemeldet. Wir haben auf die gemeldete Höhe keinen Einfluss.
Sollte Ihnen der Verbrauch zu hoch vorkommen, können Sie uns im Kunden-Portal über "Message-Box" kontaktieren oder anrufen (Tel: 0660 30 30 75); wir überprüfen gerne noch einmal die Daten Ihrer Abrechnung.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass bei einer nicht korrekten Abrechnung eine Korrektur des Verbrauches durch uns nicht möglich ist. Wir müssen Sie dann an Ihren Netzbetreiber verweisen, welcher gegebenenfalls Ihre Messeinrichtung überprüfen wird. Eine Korrektur der Verbrauchshöhe kann immer nur durch den Netzbetreiber erfolgen.

Allgemeines zum Strom- und Gasmarkt

Meine Anlage wurde immer vom gleichen Lieferanten versorgt. Darf ich überhaupt zu Drei Energie wechseln?

Ja!
Jeder Kunde in Österreich kann sich aussuchen, von welchem Energielieferanten er Strom oder Gas beziehen möchte. Mit Drei Energie starten Sie in eine grüne Zukunft und zeigen komplizierten und teuren Strom- und Gasrechnungen die rote Karte!

Kann ich meinen Netzbetreiber frei wählen?

Nein!
Jeder Netzbetreiber in Österreich ist für ein bestimmtes regionales Gebiet zuständig. Die räumliche Lage Ihrer Energieanlage bestimmt daher den für Sie zuständigen Netzbetreiber.

Was ist die E-Control und was macht diese?

Die Energie Control Austria (kurz E-Control) ist für die Regulierung der österreichischen Strom- und Gaswirtschaft verantwortlich. Alle Marktteilnehmer werden bezüglich der Einhaltung der Marktregeln überwacht. Die E-Control ist auch für die Festlegung der gesetzlich vorgeschriebenen Systemnutzungstarife (Kosten für die Energiedurchleitung bei den Strom- und Gasnetzen) verantwortlich. Die Website der E-Control erreichen sie hier.

Was ist Ökostrom?

Ökostrom ist elektrische Energie die aus erneuerbaren Energieträgern wie der Sonne, dem Wind oder Wasser (z.B. Photovoltaikanlagen oder Windkraftanlagen) gewonnen wird. Der Strom von Drei Energie ist ein reines Ökoprodukt und wird zu 100 % aus erneuerbarer Energie erzeugt.

Wie viel Strom/Gas verbraucht ein durchschnittlicher Haushalt pro Jahr?

Der durchschnittliche österreichische Haushalt verbraucht ca. 3.500 kWh Strom pro Jahr. Eine durchschnittliche Wohnung verbraucht ca. 15.000 kWh klimaneutrales Gas pro Jahr.

Technische Strom- und Gasfakten

Was ist die Netznutzung und was der Netzzugang?

Damit Sie mit Strom und/oder Gas versorgt werden können, benötigen Sie einen Anschluss an das öffentliche Strom- oder Gasnetz, den Netzzugang.
Für die Benutzung des jeweiligen Netzes bezahlen Sie eine Durchleitungspreis, die Netznutzung. Für Netzzugang und Netznutzung ist wie bisher auch der lokal ansässige Netzbetreiber zuständig.

Was ist eine Netz- bzw. ein Systemnutzungstarif?

Der Netzbetreiber hebt von jedem seiner Kunden im Versorgungsgebiet einen gesetzlich verordneten Systemnutzungstarif ein. In diesem Zusammenhang ist der Netzbetreiber dafür verantwortlich, dass sämtliche Anschlussdienstleistungen bzw. die unterbrechungsfreie Versorgung sowie die schnellstmöglich Entstörung problemlos von statten gehen.

Der Systemnutzungstarif setzt sich wie folgt zusammen:

  • Das Netznutzungsentgelt dient zur Errichtung, der Instandhaltung sowie dem Ausbau des Netzes.
  • Die Entgelte für Messleitungen decken die Kosten für die Errichtung sowie den Betrieb der Messeinrichtungen.
  • Das Netzverlustentgelt finanziert die Kosten für die Beschaffung der Verlustenergie des Netzes.
  • Das Netzzutrittsentgelt dient zur einmaligen Kostenabdeckung der Herstellung oder der Abänderung des Netzanschlusses.
  • Der Beitrag zur Netzbereitstellung deckt die einmaligen Kosten des Netzbetreibers für den Ausbau des, der Verbrauchsanlage vorgelagerten, Netzes.

Was ist ein Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber ist der Eigentümer des Energienetzes und verteilt auf diesem Weg die Energie an die Endverbraucher. In weiterer Folge ist der Netzbetreiber für die Instandhaltung, den Betrieb, den Ausbau sowie die Errichtung des Netzes verantwortlich. Das Netzgebiet des Betreibers beschränkt sich auf ein räumlich festgelegtes Gebiet. Daher bleibt bei einem Lieferantenwechsel der Netzbetreiber derselbe; er kann nicht frei gewählt werden.

An wen wende ich mich bei einer Störung (z.B. Stromausfall,…)?

Die Behebung von Störungen (beispielsweise ein Stromausfall) liegt weiterhin im Verantwortungsbereich des lokalen Netzbetreibers. Der Netzbetreiber bleibt immer derselbe auch wenn ein Lieferantenwechsel vollzogen wurde. Der Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Energieversorgung aufrecht zu erhalten bzw. bei Störungen die Versorgung so schnell als möglich wieder herzustellen.

Was ist ein Zählpunkt?

Der Zählpunkt ist die Bezeichnung für den Punkt, an dem die erzeugten oder bezogenen Energiemengen gezählt bzw. gemessen werden. Dem Zählpunkt wird vom lokalen Netzbetreiber eine eindeutige Bezeichnung - die Zählpunktbezeichnung - zugeordnet. Im Haushaltsbereich stellt ein Zählpunkt meistens genau einen Zähler (z.B. Stromzähler für das Haus) dar. Wenn Ihre Energieanlage mehr als einen Zähler umfasst (beispielweise bei einer getrennten Zählung des Heizstroms), können Sie auch mehr als einen Zählpunkt haben.

Die Zählpunktsbezeichnung umfasst 33 Zeichen und beginnt mit AT. Sie finden Sie auf Ihrer letzten Energieabrechnung oder können diese bei Ihrem Netzbetreiber erfragen. In unserem Online-Kundenportal finden Sie die Zählpunktsbezeichnung(en) Ihrer Energieanlagen im Menüpunkt "Produktdetails".

Was ist ein Doppeltarifzähler?

Der Doppeltarifzähler misst den Stromverbrauch mit Hilfe von zwei Zählwerken. Doppeltarifzähler kommen immer dort zum Einsatz wo eine gesonderte Abrechnung für Hoch- und Niedertarif notwendig ist. Der Stromverbrauch wird in zwei zeitabhängige Tarife unterteilt, die jeweils mit einem separaten Kilowattpreis verrechnet werden. Dabei zeichnen die beiden Zählwerke die Tarife getrennt auf, damit eine exakte Kostenaufstellung möglich ist.

Was ist der Unterschied zwischen Hoch- und Niedertarif? Wann gelten diese?

Bei den Preisen der Drei Energie Produkte gibt es keinen Unterschied zwischen Hoch- und Niedertarif. Sie beziehen Ihren grünen Strom egal mit welcher Energiebezugsanlage immer gleich günstig.

Was ist die Ökostromförderung?

Der Ökostromförderungsbeitrag wird Ihnen von Ihrem Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Die Ökostrompauschale ist ein Fixbetrag, welcher pro Netzebene und je Zählpunkt in Rechnung gestellt wird. Bei Haushaltskunden beträgt diese 33 € pro Jahr und Zählpunkt. Der Ökostromförderbeitrag wird in Cent pro Kilowattstunde bzw. in Euro pro Zählpunkt verrechnet und ist in der Ökostromförderbeitragsverordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend geregelt. Diese wird jedes Jahr neu veröffentlicht.

Stromherkunft

Wie viele Kraftwerke werden zur Stromgewinnung von Drei Energie in Österreich betrieben?

Aktuell bezieht Drei Energie den Strom aus 755 privaten Photovoltaik-Einspeisern, 9 Wasserkraftwerken aus der Steiermark (Mur-Kraftwerke Dionysen, Fisching, Friesach, Gabersdorf, Kalsdorf, Laufnitzdorf, Mellach, Obervogau und Peggau) und 2.668 OeMAG-Anlagen (gesetzliche Abnahmeverpflichtung laut Ökostromgesetz 2012).

Werden von Drei Energie (inkl. Tochtergesellschaften) auch Stromerzeuger/Kraftwerke betrieben, die sogenannten Graustrom erzeugen?

Nein, Drei Energie und alle damit verbundenen Gesellschaften produzieren ausschließlich Grünstrom aus Österreich!

Wird von Drei Energie als Gesamtorganisation an der Strombörse auch Strom gehandelt/angekauft, um die anstehenden Stromspitzen bei den Kunden abdecken zu können?

Der Bilanzgruppen-Management-Partner von Drei Energie deckt für alle der Bilanzgruppe angehörenden Lieferanten die Energie an der Börse. Der Strom aus der Börse wird aber nicht an Drei Energie geliefert, auch nicht um anstehenden Stromspitzen bei den Kunden abzudecken. Der Energiemix von Drei Energie besteht also zu 100 % aus erneuerbarer Energie. Graustrom (z.B. aus Gas- oder Kohlekraftwerken) oder Atomstrom können eindeutig ausgeschlossen werden.

Handelt Drei Energie beispielsweise mit RECS oder EECS Zertifikaten, ohne dass real Grüner Strom erzeugt, gekauft, bezogen oder geliefert wird?

Nein, Drei Energie bezieht Grünstrom aus realen Kraftwerken. Lieferzertifikat und Lieferung stimmen daher immer überein!

In welcher Form investiert Drei Energie aktuell in nachhaltigen Ökostrom und trägt zur Energiewende bei?

Beim Mehrheitseigentümer der Drei Energie laufen derzeit (Stand: Jänner 2018) mehrere Projekte wie zum Beispiel die Errichtung des Murkraftwerks Graz, des Windparks Handalm oder auch die Möglichkeit der Abnahme von privatem Überschussstrom aus PV-Anlagen.
Mehr Details finden Sie hier

Energiekosten-Gutschein

Wann kann der Gutschein eingelöst werden?

Der Gutschein kann eingelöst werden, solange

  • sich Ihr Hauptwohnsitz zumindest an einem Tag im Zeitraum von 15. März 2022 bis 30. Juni 2022 in Österreich befindet,
  • Sie ein zahlender Kunde bei einem österreichischen Stromlieferanten sind und solange
  • Ihre Einkünfte eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten.

Wie hoch ist die Einkunftsgrenze?

Der Gutschein kann nicht eingelöst werden, falls Sie die folgenden Einkunftsgrenzen überschreiten:

  • Einpersonenhaushalt: 55.000 Euro pro Jahr
  • Mehrpersonenhaushalt: 110.000 Euro pro Jahr
    (Die Grenze bezieht sich auf alle Einkünfte der über 18-jährigen Person mit Hauptwohnsitz)

Welche Angaben müssen am Gutschein gemacht werden?

Um den Gutschein einlösen zu können, werden folgende Informationen benötigt:

  • Ihre vollständige Zählpunktnummer bzw. Zählpunkt (finden Sie auf Ihrer Rechnung bzw. im Kundenportal).
  • Ihre Kundendetails des Stromlieferanten (finden Sie auf der Jahresabrechnung).
    • Nachname, Vorname (finden Sie in der Rubrik "Kundendaten" im Kundenportal bzw. auf Ihrer Jahresabrechnung, Pflichtfelder).
    • Geburtsdatum (Pflichtfeld).
    • E-Mail-Adresse und Telefonnummer (für allfällige Rückfragen).
  • Firmenname Ihres Stromlieferanten (Pflichtfeld).
  • Bestätigung, dass Sie diejenige Person sind, die den Vertrag mit dem Stromlieferanten abgeschlossen hat (Pflichtfeld).
  • Bestätigung, dass die Jahreseinkünfte unter der Höchstgrenze liegen (Pflichtfeld).

Wo kann der Zählpunkt gefunden werden?

Die Zählpunktnummer bzw. der Zählpunkt kann auf Ihrer letzten Rechnung oder im Kundenportal unter dem Menüpunkt „Produktdetails“ gefunden werden. Haben Sie mehrere Anlagen so können Sie rechts oben unter „Anlage“ zwischen Ihren Anlagen umschalten.

Wo können weitere Informationen gefunden werden?

Weitere Informationen finden Sie unter www.oesterreich.gv.at, zusätzliche Antworten unter den FAQs des Bundesministeriums und unter der Telefonnummer 050 233 798 erreichen Sie die kostenlose Energiekostenausgleich-Hotline (Mo-Fr, 9-18 Uhr).

Strompreisbremse

Warum gibt es die Stromkostenbremse?

Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Staates. Sie soll den enormen Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken und gleichzeitig Anreiz zum Stromsparen setzen. Sie hilft schnell und unbürokratisch. Gleichzeitig wirkt sie direkt inflationsreduzierend. Personen mit hohem Einkommen verbrauchen in der Regel mehr Strom. Sie bezahlen für den Verbrauch, der über die 2900 KWh hinausgeht, den Marktpreis. Die Stromkostenbremse entlastet einen Haushalt um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr. Die Bundesregierung stellt dafür in Summe 3 - 4 Mrd. Euro bereit, abhängig von der Preisentwicklung. Die Stromkostenbremse wird ab 1. Dezember 2022 direkt auf den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 31. Dezember 2024.

Aufgrund der Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung beschlossen, die Stromkostenbremse ab Juli 2024 zu halbieren und bis 31. Dezember 2024 zu verlängern.

Für wen gilt die Stromkostenbremse?

Anspruch auf die Stromkostenbremse haben natürliche Personen, die einen Stromliefervertrag für einen Haushalts-Zählpunkt mit einem Energielieferanten haben. Ausgenommen sind also z.B. Vereine oder Betriebe. Für sie wird der Energiekostenzuschuss greifen.

Wie funktioniert die Stromkostenbremse?

Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskunden. Als Schwellenwert werden 10 Cent pro Kilowattstunde angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet: Verbraucher, die 30 Cent Arbeitspreis pro Kilowattstunde vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für die festgelegten 2900 kWh jeweils 20 Cent pro Kilowattstunde vom Staat abgezogen. Wer 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent.

WICHTIG ZU WISSEN!

Zu Ihrem Nettopreis kommen noch 20 % Umsatzsteuer dazu. Die Umsatzsteuer wird jedoch jeweils vom vollen Rechnungsbetrag berechnet. Beispiel: Bei einem Energiepreis von bspw. 40 Cent pro kWh netto bezahlen Sie 10 Cent pro kWh Energiepreis aufgrund der Strompreisbremse. Die Umsatzsteuer wird jedoch von den 40 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 8 Cent pro kWh (= 20% von 40 Cent). Brutto zahlen Sie daher in diesem Beispiel also 18 Cent pro kWh für 2.900 kWh (=10 Cent pro kWh Strompreisbremse + 8 Cent pro kWh Umsatzsteuer).

 

Zu Beachten: Durch die Verlängerung und Halbierung der Stromkostenbremse ändern sich auch Ihre Kosten.

Was ist, wenn ich umziehe und den Stromlieferanten wechsle?

Beim Anbieterwechsel wird die aliquote Menge der bisher angefallenen Tageskontingente abgerechnet. Beim neuen Anbieter beginnt eine neue tagesgenaue Abrechnung. Eine Mitnahme von Guthaben ist nicht möglich. Dabei wird tagesgenau abgerechnet: Die 2.900 geförderten Kilowattstunden pro Jahr entsprechen 7,95 Kilowattstunden am Tag. 

Wie lange gilt die Stromkostenbremse?

Die Stromkostenbremse soll ab 1. Dezember 2022 in Kraft treten und dann bis zum 30. Juni 2024 gelten – also in Summe 578 Tage. Die geförderte Jahresmenge an Strom (für 365 Tage) beträgt 2.900 Kilowattstunden. Insgesamt wird durch die Laufzeit der Maßnahme von 578 Tagen ein Kontingent von fast 4.600 Kilowattstunden gefördert. 

Aufgrund der Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung beschlossen, die Stromkostenbremse ab Juli 2024 zu halbieren und bis 31. Dezember 2024 zu verlängern

Bis Ende des Jahres werden die ersten 2.900 kWh Strom pro Jahr für jeden Haushalt subventioniert, jedoch sinkt ab dem 1. Juli die Förderung von bis zu 30 auf maximal 15 Cent pro kWh. Die Obergrenze des Energiepreises, bis zu dem die Bremse wirkt, wird von 40 auf 25 Cent gesenkt. Der darüberhinausgehende Verbrauch wird wieder marktüblich abgerechnet, abhängig vom jeweiligen Stromtarif.

Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird weiterhin direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, der Abzug erfolgt automatisch.

Wie viel Geld werde ich durch die Stromkostenbremse sparen?

Gefördert wird ein Grundbedarf von maximal 2.900 Kilowattstunden pro Jahr. Wenn der maximale Zuschuss von 30 Cent für diese Menge voll ausgeschöpft werden muss, erspart sich ein Haushalt also bis zu 870 Euro im Jahr. Wichtig ist: Es geht nicht um den konkreten Betrag, den eine Einzelperson spart. Es geht darum, einen niedrigeren Preis auf der Stromrechnung zu sichern. Und zwar für eine Strommenge, die den Grundbedarf decken kann, wenn auf einen sparsamen Stromverbrauch geachtet wird. 

Zu Beachten: Durch die Verlängerung und Halbierung der Stromkostenbremse ändert sich auch Ihre mögliche Einsparung.

Wann merke ich den vergünstigten Preis auf meiner Stromrechnung?

Sobald die Stromkostenbremse in Kraft tritt, kommt der vergünstigte Preis direkt bei der nächsten Rechnung an. Der Zuschuss durch die Stromkostenbremse wird auf der Rechnung ausgewiesen. 

Das funktioniert so: Der Abrechnungszeitraum von Stromrechnungen beträgt ein Jahr, das sich aber meist nicht mit dem Kalenderjahr deckt. So ein Zeitraum kann also z.B. von 8.2.2023 bis 7.3.2024 laufen. Stromlieferanten berechnen für den erwarteten Verbrauch einen Jahresbetrag. Dieser Betrag wird dann in monatlichen Teilzahlungsbeträgen abgerechnet. Mit unserem Teilzahlungsrechner können Sie sich Ihre neuen monatlichen Teilzahlungen unter Berücksichtigung der Strompreisbremse errechnen und im Kundenportal selbst anpassen. Je nach tatsächlichem Verbrauch gibt es dann am Ende des Abrechnungszeitraums ein Guthaben oder, bei höherem Verbrauch, eine Nachzahlung.

Gibt es weitere Maßnahmen, um die Stromkosten zu senken?

Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, erhalten zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss (NKZ). Der Netzkostenzuschuss wird in der Höhe von 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte gewährt und ist mit maximal 200 Euro pro Jahr begrenzt. Bei einem abweichenden Abrechnungszeitraum ist der Kostendeckel auf Basis einer tageweisen Aliquotierung zu ermitteln.
Um den Netzkostenzuschuss zu erhalten, muss der Haushalt von den Erneuerbaren-Förderkosten bzw. von den Rundfunkgebühren (GIS) befreit sein. Für diese Haushalte (rund 300.000 Personen) gibt es bis zu 200 Euro weitere Entlastung – je nach Höhe des Verbrauchs. Der Netzkostenzuschuss wird zwischen 1. Jänner 2023 (Inkrafttreten der neuen Systemnutzungsentgelte-Verordnung der E-Control) und 30. Juni 2024 gewährt. Das geplante Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) eröffnet Haushalten mit mehr als drei Personen die Möglichkeit, zusätzliche Förderungen zu erhalten. Diese Haushalte können einen Antrag auf ein zusätzliches gefördertes Kontingent stellen. Zusätzlich können die Stromkosten auch immer gesenkt werden, indem der Energieverbrauch verringert wird. Einfache Tipps zum Energiesparen (ohne oder mit nur geringen Investitionen) finden Sie hier.

Aufgrund der Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung beschlossen, die Stromkostenbremse ab Juli 2024 zu halbieren und bis 31. Dezember 2024 zu verlängern.

Was ist, wenn mein Haushalt keinen eigenen Zählpunkt hat?

Energielieferanten haben keine Informationen darüber, wenn mehrere Haushalte über einen gemeinsamen Zählpunkt versorgt werden. Deshalb kann hier die Strompreisbremse auch nur für den bestehenden Zählpunkt angewendet werden. Individuelle Lösungen werden nur über einen Antrag möglich sein, in dem weitere Informationen übermittelt werden.

Bekomme ich den günstigeren Strompreis für 80 Prozent meines eigenen Bedarfs oder ist damit ein allgemeiner Durchschnittswert gemeint?

Für den Grundbedarf wurde errechnet, wieviel Strom ein durchschnittlicher Haushalt in Österreich im Durchschnitt pro Jahr verbraucht. Dafür wurde ein Durchschnittsverbrauch von ca. 3.700 Kilowattstunden angenommen. 80 Prozent davon sind 2.900 Kilowattstunden. Für diese Strommenge gibt es einen Zuschuss von bis zu 30 Cent mit dem Ziel, dass Kunden pro Kilowattstunde nicht mehr als 10 Cent bezahlen. Dieser Wert entspricht annähernd dem Vorkrisen-Niveau. Wenn ein Haushalt Strom spart und weniger als 2.900 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, können damit also auch mehr als 80 Prozent des persönlichen Bedarfs zum günstigeren Preis gedeckt werden. 

Aufgrund der Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung beschlossen, die Stromkostenbremse ab Juli 2024 zu halbieren und bis 31. Dezember 2024 zu verlängern.

Warum wird nicht der komplette durchschnittliche Grundbedarf gefördert, sondern nur 80 Prozent davon?

Um die derzeitige Krise zu bewältigen, müssen wir Energie sparen. Das kann nicht gelingen, wenn alle Haushalte unverändert viel Strom verbrauchen wie vor der Krise. Deshalb kann die geförderte Energiemenge nur unter dem bisherigen durchschnittlichen Jahresbedarf liegen. Die 2.900 geförderten Kilowattstunden pro Jahr stellen also zwei Dinge sicher: Ein großer Teil des Grundbedarfs an Strom wird abgedeckt, gleichzeitig kann mit reduziertem Stromverbrauch viel Geld gespart werden. Die Stromkostenbremse wird nur bis zum tatsächlichen Verbrauch geleistet. D.h. wenn jemand nur 1.200 kWh verbraucht, werden auch nur 1.200 kWh bezuschusst.

Warum wird Strom mit maximal 30 Cent pro Kilowattstunde gefördert?

Die Obergrenze von 30 Cent soll verhindern, dass Stromanbieter die Preise einfach willkürlich anheben können, weil die Differenz ohnehin aus dem Budget gefördert wird. Das ist nicht der Sinn der Sache. Die Stromkostenbremse soll die Menschen in Österreich direkt unterstützen, sich die Stromrechnung besser leisten zu können.

Aufgrund der Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung beschlossen, die Stromkostenbremse ab Juli 2024 zu halbieren und bis 31. Dezember 2024 zu verlängern.

Warum gibt es keinen festgelegten fixen Zuschuss pro Kilowattstunde?

Das erarbeitete Modell macht den Preis leistbarer, der am Ende auf der Stromrechnung bei den Kunden ankommt: Er soll für den geförderten Grundbedarf bei 10 Cent liegen. Dafür wird der gemäß Stromlieferungsvertrag vereinbarte Energiepreis durch einen staatlichen Zuschuss reduziert. Liegt dieser Preis bei 30 Cent, werden auf der Rechnung 20 Cent abgezogen. Liegt der aktuelle Preis bei 40 Cent, werden die maximalen 30 Cent abgezogen. Der Preis auf der Rechnung bleibt also in beiden Fällen gleich: 10 Cent. Dafür muss aber weniger Steuergeld eingesetzt werden, wenn der Arbeitspreis gerade niedriger ist.

Aufgrund der Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung beschlossen, die Stromkostenbremse ab Juli 2024 zu halbieren und bis 31. Dezember 2024 zu verlängern.

Was passiert, wenn mein vereinbarter Energiepreis über 40 Cent pro Kilowattstunde liegt?

Auf diesem Preisniveau sind wir aktuell bei Bestandskunden nicht, aber dieser Fall kann vor allem bei Neukunden eintreten. Auch dann wird die Stromkostenbremse den Preis auf der Rechnung aber deutlich dämpfen. Sollte der Energiepreis z.B. 45 Cent betragen, wird der maximale Zuschuss von 30 Cent auf der Rechnung abgezogen – die Kilowattstunde aus der geförderten Strommenge kostet dann also 15 Cent.

Aufgrund der Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung beschlossen, die Stromkostenbremse ab Juli 2024 zu halbieren und bis 31. Dezember 2024 zu verlängern.

Warum bekommen Kunden in manchen Bundesländern weniger Zuschuss als in anderen?

Kein Bundesland wird von diesem Modell bevorzugt oder benachteiligt. Im Gegenteil: Für den Grundbedarf kostet damit die Kilowattstunde auf der Stromrechnung für die meisten Menschen in Österreich gleich viel, egal in welchem Bundesland sie leben. Kunden können sich schließlich nicht aussuchen, wie die Energieversorger in ihrer Region Strom erzeugen. Wo der Strom besonders günstig ist und z.B. nur bei 8 Cent pro Kilowattstunde liegt, muss auch nur dieser Preis bezahlt werden. Es entsteht also niemandem ein Nachteil. Sinn der Strompreisbremse ist nicht, möglichst viel Zuschuss auszuteilen. Sie sorgt dafür, dass eine bestimmte Strommenge für alle zu besser leistbaren Preisen garantiert werden kann – und setzt dafür Steuergeld so effizient wie möglich ein. 

Warum dauert es noch so lang, bis die Stromkostenbremse bei meiner Stromrechnung wirkt?

Die Stromkostenbreme wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten. Nach dem Beschluss im Nationalrat braucht es noch ein paar Wochen, bis die Stromlieferanten ihre Systeme für eine automatische Abwicklung vorbereitet haben. Durch diese Systemumstellung wird gewährleistet, dass die einzelnen Kunden keinen Antrag für die Stromkostenbremse stellen müssen. 

Mehr Menschen verbrauchen mehr Strom. Was ist mit größeren Haushalten, die wenig Geld haben?

Für Haushalte mit mehr als drei Personen soll es in einem nächsten Schritt zusätzliche geförderte Kilowattstunden geben. Da Stromversorger keine Daten über die Haushaltsgröße oder das Einkommen von Kunden haben, wird das nur über einen Antrag möglich sein. An einer raschen und möglichst unbürokratischen Lösung wird jedenfalls gearbeitet. Bei einer GIS-Befreiung gibt es zusätzlich einen Abschlag von 75 Prozent von den Netzkosten, abhängig vom jeweiligen Verbrauch. Einkommensschwache Haushalte sparen noch einmal bis zu 200 Euro pro Jahr. 

Bekommen Menschen mit viel Geld jetzt genauso viel wie ärmere Haushalte?

Grundsätzlich gilt: Personen mit hohem Einkommen verbrauchen auch mehr Strom. Wer deutlich mehr Strom verbraucht als den geförderten Grundbedarf, profitiert automatisch weniger von der Stromkostenbremse. Umso stärker ist hier der Anreiz zum Energiesparen: Denn wer aus purem Luxus unnötig viel Strom verbraucht, wird das auch deutlich bei der Stromrechnung merken. 

Werden Haushalte bestraft, die nicht mit Gas heizen und dafür mehr Strom z.B. für eine Wärmepumpe verbrauchen?

Wer bereits jetzt unabhängig von Gas ist, ist klar im Vorteil und hat einen wertvollen Vorsprung, wenn es um die Energiewende beim Heizen geht. Die Stromkostenbremse macht in einem ersten Schritt die Rechnung für den Grundbedarf an Strom günstiger, den alle Haushalte haben. In einem zweiten Schritt wird an Lösungen gearbeitet, mit denen das Heizen leistbarer bleibt – unabhängig vom Heizsystem. So werden auch diejenigen nicht benachteiligt, die etwa mit Pellets heizen. Wer zum Heizen z.B. mit einer Wärmepumpe Strom benötigt, profitiert unter Umständen sogar zusätzlich von der Stromkostenbremse. Nämlich dann, wenn viel Strom gespart wird und dadurch ein Teil des für die Wärmepumpe benötigten Stroms aus dem geförderten Grundbedarf gedeckt werden kann.

Wird es auch eine Preisbremse für Gasrechnungen geben?

Strom brauchen alle Haushalte – Gas nicht. Die Stromkostenbremse macht in einem ersten Schritt die Rechnung für den Grundbedarf an Strom günstiger. In einem zweiten Schritt wird an einer Lösung für leistbares Heizen gearbeitet. Dabei darf kein Heizsystem bevorzugt oder benachteiligt werden. Dafür braucht es durchdachte Maßnahmen, mit denen wir die Folgen der Teuerung abfedern, die Versorgungssicherheit stärken, die Energiewende vorantreiben und damit das Klima schützen. Es ist also aus mehreren Gründen nicht zielführend, Gas speziell zu fördern – denn das würde z.B. wieder Pellets-Heizungen oder andere nachhaltige Systeme ausschließen und benachteiligen. 

Wieso erhalten Bewohner von Studierendenheimen, Altenpflegeeinrichtungen und ähnlichen Wohnformen keinen Stromkostenzuschuss?

Das Modell sieht vor, dass der Bund einen Teil der Kosten der Stromrechnung übernimmt. Personen, die keinen Stromlieferungsvertrag und somit keine Stromrechnung haben, können im Modell nicht erreicht werden. Die Stromkostenbremse wird ausschließlich Haushaltskunden gewährt. Bei z.B. einem Studierendenheim hat der Lieferant jedoch keinen Vertrag mit Haushaltskunden, sondern mit dem gewerblichen Betreiber der jeweiligen Einrichtung. Die Bundesregierung erkennt jedoch an, dass auch Personen in den genannten Wohnformen mitunter von steigenden Stromkosten konfrontiert sind und prüft, auf welchem Weg zeitnah eine Entlastung herbeigeführt werden könnte. 

Wieso werden Zweit- und Nebenwohnsitze gefördert?

Am Zählpunkt lässt sich nicht ablesen, ob sich dahinter ein Haupt- oder Zweitwohnsitz befindet. Außerdem sollen auch Wochenpendler oder Studierende in Wohnungen bzw. WGs von der Stromkostenbremse profitieren. Die Implementierung einer Datenverknüpfung und -überprüfung stünde darüber hinaus einer raschen und unbürokratischen Abwicklung entgegen.

Wieso wird für den Stromkostenzuschuss nicht auf den tatsächlichen individuellen Haushaltsverbrauch abgestellt?

Dazu müsste auf den Letztjahresverbrauch eines Haushalts abgestellt werden. Bei Umzügen bzw. Ein- oder Auszügen, Geburten, Sterbefällen oder im Neubau liegt ein solcher noch nicht vor. Außerdem gibt es in den meisten Haushalten keine intelligenten Messgeräte (Smart Meter), die eine zeitnahe Verbrauchsinformation bereitstellen. Die meisten Haushaltskunden wissen nur einmal jährlich nach der Zählerstandsablesung, wie hoch ihr Stromverbrauch tatsächlich ist. Die vorliegenden Daten wären viel zu fehleranfällig bzw. lückenhaft und ihre Vervollständigung hätte wertvolle Zeit gekostet, weswegen die Höhe des Grundkontingents einheitlich mit 2.900 kWh festgelegt wurde. Liegt der tatsächliche Verbrauch eines Haushalts innerhalb des Förderungszeitraums jedoch darunter, ist die Höhe des Stromkostenzuschusses auf den tatsächlichen Verbrauch begrenzt.

Wieso wurde das Grundkontingent mit 2.900 kWh und nicht niedriger festgesetzt – gibt es hier überhaupt noch Sparanreize?

Die Höhe des Grundkontingents orientiert sich an der mittleren Abgabe pro Zählpunkt in Österreich. 2.900 kWh entsprechen 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines österreichischen Haushalts. Damit wird gewährleistet, dass der Großteil der österreichischen Bevölkerung zu leistbaren Strompreisen versorgt wird.

Setzt die Stromkostenbremse nicht Anreize für die Lieferanten, dass sie ihre Preise willkürlich nach oben treiben?

Das Gesetz zur Stromkostenbremse sieht ein Monitoring vor, dass unter anderem die Preisänderungen der Lieferanten im Förderzeitraum umfassen wird. Der Bericht ist dem Nationalrat zuzuleiten und darüber hinaus zu veröffentlichen. Kartell- und wettbewerbsrechtliche Regelungen bleiben weiterhin aufrecht. Auch die Bundeswettbewerbsbehörde hat bereits angekündigt, dass sie den Strommarkt vor dem Hintergrund der geplanten Förderinstrumente weiter beobachten wird. Die Marktaufsicht der Regulierungsbehörde E-Control bleibt ebenso aufrecht.

Wieso werden Endkunden in z.B. westlichen Bundesländern im Schnitt in absoluten Zahlen einen niedrigeren Zuschussbetrag erhalten?

Ziel der Stromkostenbremse ist es, die Kostenbelastung von Haushaltskunden durch die Sicherstellung eines leistbaren Grundkontingents zu verringern. Durch das Abstellen auf den Zielpreis von 10 Cent/kWh als Unterschwelle für die Gewährung der Förderung und den adaptiven Anstieg der Zuschusshöhe bis zum Erreichen der Oberschwelle von 40 Cent/kWh ist gewährleistet, dass Kunden – verglichen mit dem Preisniveau vor Beginn der Energiekrise – im Ausmaß ihrer zusätzlichen Belastung tatsächlich entlastet werden. 

Warum wird für den Netzkostenzuschuss auf die Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Erneuerbaren-Förderkosten und nicht auf die tatsächlichen Einkommensverhältnisse abgestellt?

Die Daten zu einkommensschwachen Haushalten gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) liegen den Netzbetreibern vor, da sie diesen keine EAG-Förderkosten verrechnen dürfen. Der Netzkostenzuschuss kann somit ohne separaten Antrag sofort gewährt werden. Andere bonitätsrelevante Daten zu ihren Kunden sind den Lieferanten bzw. Netzbetreibern aus guten Gründen nicht bekannt.

Wo sehe ich die Stromkostenbremse auf meiner Rechnung?

Es ist vorgesehen, dass Energieunternehmen einen eindeutigen Begriff für die Stromkostenbremse auf der Rechnung auszuweisen, um Verwechslungen zu vermeiden.
 

Was ist der Stromkostenergänzungszuschuss?

Zusätzlich zum Grundkontingent bekommen Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen für die vierte und jede weitere Person einen Stromkostenergänzungszuschuss. Für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 sind das einmalig € 61,25 je Person, mit Stichtag 1. Februar 2023. Für die Zeiträume 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 und 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 sind das einmalig € 52,50 je Person.

Hinweis: Wurde der Antrag auf das Grundkontingent genehmigt, erfolgt die Gewährung des Stromkosten-ergänzungszuschusses automatisch! Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen.

Was bekommen Landwirte und Geschäftskunden?

Von 01.06.2023 bis 31.12.2024 gilt nun auch der Stromkostenzuschuss für Landwirte und Geschäftskunden. Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz beim betrieblichen Zählpunkt werden bis zu 2.900 kWh sowie Haushaltskunden auch vom Bund gestützt. Betroffen sind alle Zählpunkte mit dem Lastprofil L0(Landwirtschaftsbetriebe), L1(LW mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht), L2 sowie G0(Gewerbe allgemein) und G1 – G6. ACHTUNG! Der Antrag muss vom Kunden bis 31.05.2023 gestellt werden.

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