Ab dem 1. Jänner 2025 tritt auf Grund des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022) eine Änderung in Kraft. Die Verrechnung der CO2-Bepreisung erfolgt nun nicht mehr durch den Netzbetreiber, sondern durch den Energielieferanten. Hier finden Sie weiterführende Informationen.
Derzeit keine Strom- und Gasabschlüsse für Neukunden möglich!
Aufgrund der aktuellen Entwicklung am europäischen Energiemarkt: Durch die Verknappung und Verteuerung von Energie und den damit verbundenen dramatischen Preisanstiegen haben wir uns dazu entschieden, unseren Fokus derzeit ausschließlich auf die Versorgung unserer Bestandskunden zu richten.
Sicherheit und Stabilität sowie ein verantwortungsvoller Kundenumgang und unser Versprechen, die Energieversorgung aller Drei Energie Kunden fair und transparent zu gestalten, insbesondere für unsere Bestandskunden, stehen bei uns an oberster Stelle. Daher sind vorübergehend leider keine Abschlüsse von Strom- oder Gasverträgen für Neukunden möglich.
Wir arbeiten auf Hochtouren an einer Wiederaufnahme unserer Produkte und sind bald wieder für Sie da! Vielen Dank für Ihr Verständnis.